Finanzielle Förderungen
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Zertifikat
Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung
Prämiengutschein/Bildungsprämie
über 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 €)
Voraussetzungen:
- Erwerbstätigkeit von durchschnittlich mind. 15 Stunden pro Woche oder Eltern- oder Pflegezeit
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
- Noch keinen Prämiengutschein im aktuellen Kalenderjahr erhalten
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder Arbeitserlaubnis für Deutschland
Bildungsscheck
über 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 €)
Voraussetzungen:
- Beschäftigte oder Berufsrückkehrer – auch Selbstständige
- Noch keinen Bildungscheck im aktuellen Kalenderjahr erhalten
- Beratung beim W-tec oder einer anderen Bildungscheckberatungsstelle
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (zwischen 40.000 und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
Für Unternehmen von ein bis 250 Mitarbeitern mit Arbeitsstätte in NRW können pro Jahr zehn Bildungschecks für die Mitarbeiter ausgestellt werden.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
über 100% der Weiterbildungskosten
Voraussetzungen:
- Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- Vorherige Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Bewilligungsbescheid von der Vermittlungsfachkraft
- Maßnahme muss im Zeitraum der Gültigkeit beginnen
Bildungsgutschein
über 100% der Weiterbildungskosten
Voraussetzungen:
- Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- Vorherige Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Bewilligungsbescheid von der Vermittlungsfachkraft
- Maßnahme muss im Zeitraum der Gültigkeit beginnen
Qualifizierungschancengesetz
für Weiterbildungen bei einem Arbeitgeber
Voraussetzungen:
- Vermittelte Inhalte nicht rein arbeitsplatzbezogen
- Abschluss einer Ausbildung liegt mind. 4 Jahre zurück
- Letzte ähnliche Maßnahme liegt mind. 4 Jahre zurück
- Maßnahme im Betrieb oder beim Träger
- Maßnahme muss zugelassen sein
- Maßnahme muss mind. 160 Stunden dauern
- Ausgeübte Tätigkeit kann durch Technologien ersetzt werden oder
- Arbeitnehmer sind in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen oder
- Weiterbildung ist in einem Engpassberuf
Kostenübernahme:
<10 Besch. | 10-249 Besch. | <2500 Besch. | >2500 Besch. | |
Übernahme Lehrgangskosten | Bis zu 100% | Bis zu 50% | Bis zu 25% | Bis zu 20% |
Arbeitsentgeltzuschuss | Bis zu 75% | Bis zu 50% | Bis zu 25% | Bis zu 25% |