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Finanzielle Förderungen

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Zertifikat
Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung
Zertifikat
Zugelassene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Zertifikat
Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung

Prämiengutschein/Bildungsprämie

über 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 €)

Voraussetzungen:

  • Erwerbstätigkeit von durchschnittlich mind. 15 Stunden pro Woche oder Eltern- oder Pflegezeit
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
  • Noch keinen Prämiengutschein im aktuellen Kalenderjahr erhalten
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder Arbeitserlaubnis für Deutschland

Bildungsscheck

über 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500 €)

Voraussetzungen:

  • Beschäftigte oder Berufsrückkehrer – auch Selbstständige
  • Noch keinen Bildungscheck im aktuellen Kalenderjahr erhalten
  • Beratung beim W-tec oder einer anderen Bildungscheckberatungsstelle
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (zwischen 40.000 und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

 

Für Unternehmen von ein bis 250 Mitarbeitern mit Arbeitsstätte in NRW können pro Jahr zehn Bildungschecks für die Mitarbeiter ausgestellt werden.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

über 100% der Weiterbildungskosten

Voraussetzungen:

  • Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Vorherige Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  • Bewilligungsbescheid von der Vermittlungsfachkraft
  • Maßnahme muss im Zeitraum der Gültigkeit beginnen

Bildungsgutschein

über 100% der Weiterbildungskosten

Voraussetzungen:

  • Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Vorherige Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  • Bewilligungsbescheid von der Vermittlungsfachkraft
  • Maßnahme muss im Zeitraum der Gültigkeit beginnen

Qualifizierungschancengesetz

für Weiterbildungen bei einem Arbeitgeber

Voraussetzungen:

  • Vermittelte Inhalte nicht rein arbeitsplatzbezogen
  • Abschluss einer Ausbildung liegt mind. 4 Jahre zurück
  • Letzte ähnliche Maßnahme liegt mind. 4 Jahre zurück
  • Maßnahme im Betrieb oder beim Träger
  • Maßnahme muss zugelassen sein
  • Maßnahme muss mind. 160 Stunden dauern
  • Ausgeübte Tätigkeit kann durch Technologien ersetzt werden oder
  • Arbeitnehmer sind in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen oder
  • Weiterbildung ist in einem Engpassberuf

 


Kostenübernahme:

 

<10 Besch. 10-249 Besch. <2500 Besch. >2500 Besch.
Übernahme Lehrgangskosten Bis zu 100% Bis zu 50% Bis zu 25% Bis zu 20%
Arbeitsentgeltzuschuss Bis zu 75% Bis zu 50% Bis zu 25% Bis zu 25%